EU plant Pflichtkontrollen zur Ladungssicherung

Die Europäische Kommission hat ein Reformpaket zur Aktualisierung der EU-Vorschriften für die technische Überwachung vorgeschlagen, das sich auf Straßengüterverkehrsunternehmen in der gesamten EU auswirken würde. Zu den geplanten Änderungen gehören obligatorische Ladungssicherungskontrollen bei Straßenkontrollen, neue Verfahren für Abgasuntersuchungen und der verstärkte Einsatz digitaler Fahrzeugdokumente.
Das am vergangenen Donnerstag vorgestellte Legislativpaket sieht die Änderung von drei wichtigen Richtlinien über die regelmäßige technische Überwachung von Fahrzeugen, Zulassungsdokumente und Unterwegskontrollen von Nutzfahrzeugen vor. Die Kommission betont, dass die neuen Vorschriften die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen, den Schadstoffausstoß verringern und die grenzüberschreitende Durchsetzung von Vorschriften durch Digitalisierung stärken sollen.
Kontrolle der Ladungssicherung – Pflicht bei jeder Straßenkontrolle
Eines der Kernelemente der Novelle für den Güterverkehr ist die Einführung einer Pflicht zur Überprüfung der Ladungssicherung bei jeder Straßenkontrolle in der EU, berichtet das deutsche Verkehrsportal dvz.de.
„Wenn LKW zur Kontrolle angehalten werden, sollen die Kontrolleure verpflichtet werden, zu überprüfen, ob die Ladung ordnungsgemäß gesichert ist“, berichtet die DVZ.
Dem Vorschlag zufolge sollen die Inspektoren prüfen, ob sich die Güter „während der Fahrt, auch in Notsituationen und beim Anfahren an Steigungen, nur minimal gegeneinander, gegen die Wände oder gegen den Boden des Fahrzeugs bewegen können“ und ob „die Ladung nicht aus dem Laderaum fallen oder sich außerhalb der Ladefläche bewegen kann“.
Um eine einheitliche Durchsetzung der Vorschriften zu gewährleisten, wird die Europäische Kommission von den Mitgliedstaaten verlangen, dass sie die Inspektoren in den Verfahren zur Ladungssicherung besonders schulen.
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Strengere Abgastests auf der Straße
Die Vorschläge sehen auch die Einführung präziserer Abgasprüfverfahren vor, insbesondere für schwere Dieselfahrzeuge. Ziel der Änderungen ist es, Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß besser zu erkennen und die Belastung durch ultrafeine Partikel und Stickoxide (NOx) zu verringern.
Die Kommission schlägt vor, die herkömmlichen Abgastests durch Partikelzahltests (PN-Tests) für mit PN-Filtern ausgerüstete LKW zu ersetzen. PN-Tests haben in Deutschland, den Niederlanden und Belgien bereits zu positiven Ergebnissen geführt. Gleichzeitig sollen PN- und NOx-Tests im Rahmen von Straßenkontrollen bei schweren Nutzfahrzeugen eingeführt werden.
Häufigere technische Kontrollen
Die Europäische Kommission will außerdem jährliche technische Untersuchungen für Autos und Lieferwagen einführen, die älter als 10 Jahre sind – eine Lösung, die bereits in vielen EU-Ländern angewandt wird. In Deutschland finden die Prüfungen derzeit alle zwei Jahre statt.
Aus dem Europaparlament kam Kritik vom CSU-Abgeordneten Markus Ferber:
“ Eine jährliche Überprüfungsfrist für ältere Fahrzeuge treibt die Kosten für Autobesitzer in die Höhe und ändert angesichts eines verschwindend geringen Anteils von Unfällen durch technische Probleme wenig an der Straßenverkehrssicherheit. “
Der Europäische Verkehrssicherheitsrat (ETSC) hingegen fordert noch strengere Vorschriften. Er schlägt vor, dass die jährliche Prüfung von Fahrzeugen bereits ab einem Alter von sechs Jahren beginnen sollte.
Für leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen (Klasse N1) schlägt er vor, dass 2 Prozent der nationalen Flotte jährlich einer Straßenkontrolle unterzogen werden sollten, während es bei schweren Fahrzeugen 5 Prozent sein sollten.
Häufigere Überprüfung des Kilometerstandes der Fahrzeuge
Ein weiteres Schlüsselelement der Reform ist die Digitalisierung der Fahrzeugpapiere. Die Europäische Kommission plant die Einführung von elektronischen Zulassungs- und technischen Prüfbescheinigungen, die über eine gemeinsame Plattform in der gesamten Union zugänglich sind.
Laut der offiziellen Mitteilung der Kommission soll dies „die Verwaltungsverfahren vereinfachen und die Bürger vor Betrug, wie z. B. der Manipulation des Kilometerstandes, schützen“.
Der Kilometerstand würde nicht nur bei technischen Inspektionen, sondern auch bei Reparaturen und Wartungsarbeiten aufgezeichnet werden. Bei digital vernetzten Fahrzeugen wären die Hersteller verpflichtet, die Kilometerstände regelmäßig zu melden.
Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Manipulation der Fahrleistung zu verringern, die nach Ansicht der Kommission vor allem bei Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen vorkommt.
Straßeninspektionen und Fernmesstechnik
Um die Straßenkontrollen effizienter zu gestalten, schlägt die Europäische Kommission vor, die Technologie der Fernmessung von Emissionen und Lärm als Methode zur Vorauswahl von Fahrzeugen für eine eingehende Kontrolle einzusetzen. So können sich die Inspektoren auf Fahrzeuge konzentrieren, die wahrscheinlich gegen Sicherheits- oder Umweltstandards verstoßen.
Quelle: https://trans.info/de/reform-ladungssicherung-409437
Die Kommission bestätigt außerdem, dass alle schweren Nutzfahrzeuge ab dem Datum der Erstzulassung in allen Mitgliedstaaten einer jährlichen technischen Überwachung unterzogen werden müssen.